Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

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Wenn Sie Fragen zu unseren Behandlungen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen unter der nebenstehenden Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Vorsorgeuntersuchungen

Wir sind für Sie da, wenn Ihr Kind krank ist –
Aber wir sind auch für Sie da, wenn Ihr Kind gesund ist.

Als Kinder und Jugendärzte sind wir zuständig nicht nur bei akuten Erkrankungen, sondern langfristig begleitend bei der spannenden, manchmal anstrengenden „Reise“ Ihres Kindes ins „Großwerden“.

Wachstum und Entwicklung Ihres Kindes stehen während der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen im Mittelpunkt.

Die Termine der Vorsorgeuntersuchungen sind:

  • U2: 3. – 10. Lebenstag

  • U3: 4. – 6. Lebenswoche

  • U4: 3. – 4. Lebensmonat

  • U5: 5. – 6. Lebensmonat
  • U6: 1 Jahr (10. – 12. Lebensmonat)

  • U7: 2 Jahre (21. – 24. Lebensmonat)

  • U7a: 3 Jahre (33. – 36. Lebensmonat)

  • U8: 4 Jahre (43. – 48. Lebensmonat)

  • U9: 5 Jahre (60. – 64. Lebensmonat)

  • J1: 12. (- 14.) Geburtstag

Die in diesem Vorsorgeplan bestehenden großen Lücken werden durch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen geschlossen, die zur Zeit noch nicht von allen Krankenkassen getragen werden und ggf. als individuelle Gesundheitsleistungen wahrgenommen werden können, privat versicherten Kindern und Jugendlichen aber schon seit 1996 regelhaft zustehen:

  • U10: 8. – 9. Lebensjahr

  • U11: 9. – 10. Lebensjahr

  • J2: 16. – 17. Lebensjahr

(Viele Krankenkassen bieten im Rahmen von Zusatzvereinbarungen (z.B. AOK, BKK, Knappschaft) diese zusätzlichen Untersuchungen und ggf. Erweiterungen des Standard-Leistungsspektrums der Vorsorgeuntersuchungen an.)

Während der Vorsorgeuntersuchungen werden neben der allgemeinen körperlichen Untersuchung standardisierte Sprach- und Entwicklungstests durchgeführt, um eventuelle Abweichungen von der normalen Entwicklung sicher und frühzeitig entdecken zu können.

Dabei werden unter anderem die Sinnesorgane, die körperliche Geschicklichkeit insgesamt, die Hand-Finger-Motorik, die geistige Entwicklung und das Verhalten untersucht und beurteilt. Standardisierte Sprachtestungen werden ab einem Alter von 1 Jahr durchgeführt. Bis ins Schulalter hinein wird die altersabhängige Sprachentwicklung erfasst.

Bei den älteren Kindern und Jugendlichen sind weitere wichtige Schwerpunkte der Vorsorgen das Erkennen von Haltungs- und Bewegungsstörungen, Kropfbildung, Emotions- und Verhaltensstörungen, die Pubertätsentwicklung, Entwicklung von Übergewicht und Abklärung von Risikofaktoren z.B. der Entstehung von Diabetes.

Der Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchungen liegt auf einer Früherkennung von Erkrankungen, die chronisch verlaufen können und durch frühzeitige Behandlung einen günstigen Verlauf nehmen.
Das Anliegen der Vorsorgeuntersuchungen vor aber auch die Primärprävention, das heißt, die Entstehung von Krankheiten, Störungen und Entwicklungsauffälligkeiten soll von vorneherein vermieden werden.
Diesbezüglich finden während der Vorsorgen auch ausführliche Beratungen z.B. zur Unfallvorsorge, Zahnpflege, Ernährung, UV-Belastung, Umgang mit Suchtmitteln, Medienverhalten und zur Verhütung von Allergien statt.

Im Interesse Ihrer Kinder nehmen Sie bitte die Vorsorgetermine wahr!

Jugend-Arbeitsschutzuntersuchungen

Wir führen die bei Antreten einer Lehr- bzw. Arbeitsstelle gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch (Erstuntersuchung und ggf. Zweituntersuchung bei minderjährigen Jugendlichen).
Bei dieser Untersuchung wird festgestellt, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Voraussetzungen

  • Alter zwischen 15 und 17 Jahre
  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Bitte Impfpass mitbringen !!!
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.