Mädchensprechstunde
Der erste Besuch bei einer Frauenärztin ist oft aufregend. Falls keine akuten Beschwerden bestehen, kann auf eine Untersuchung auf dem
gynäkologischen Stuhl verzichtet werden. Zunächst ist uns das persönliche Gespräch wichtig, wobei wir gerne alle Fragen rund um den Zyklus, die Monatsblutung, Fruchtbarkeit und Verhütung beantworten. Wenn Sie möchten, können wir den Impfpass kontrollieren, über neue Impfungen informieren und diese gegebenenfalls auffrischen. Gerne dürfen Mädchen jederzeit ihre Freundinnen, den Freund oder die Mutter mitbringen, da wir in dieser Sprechstunde mehr Zeit als üblich für die Einzelne eingeplant haben.
Kinder- und Jugendgynäkologie
Fast jede gynäkologische Erkrankung der erwachsenen Frau kann auch bei kleinen Mädchen vorkommen. Daher besasst sich die kinder- und jugendgynäkologische Sprechstunde mit der Abklärung und Behandlung von gynäkologischen Erkrankungen, Symptomen und Problemen bei kleinen und heranwachsenden Mädchen.
Dabei spielt die Zusammenarbeit mit unseren Kinderärzten eine wesentliche Rolle.
Wann ist eine Vorstellung in unserer Sprechstunde sinnvoll?
- Bei Schmerzen, Brennen oder Juckreiz im Bereich der Geschlechtsorgane oder Darmausgang
- Bei Blutungen aus der Scheide vor Pubertätsbeginn oder unregelmäßigen und schmerzhaften Blutungen nach der ersten Periode.
- Bei auffälligem Ausfluss
- Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Unser Ziel ist es aber auch, auf die besonderen Bedürfnisse und Ängste der Jugendlichen einzugehen. Oftmals steht das Gespräch und die Beratung im Vordergrund und nicht die körperliche Untersuchung. Dazu gehört auch die Aufklärung zur Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft und sexuell übertragbarer Krankheiten.
Verhütungsberatung
Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches können wir die für sie geeignete Verhütungsmethode herausfinden. Bei der Vielzahl von Möglichkeiten wie hormonellen, mechanischen oder kombinierten Verfahren werden wir individuell und gemeinsam Ihre Wünsche im Rahmen Ihrer aktuellen Lebenssituation berücksichtigen.
Junge Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Kostenübernahme der Verhütung durch Ihre Kasse. Um Unverträglichkeiten schnellstmöglich zu erkennen oder die Empfängnisregelung anzupassen, empfehlen wir Ihnen zweimal jährlich eine gynäkologische Untersuchung.